Das "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" (HABM) nimmt seit 1. April 2003 Eintragungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern im Rahmen des neuen Gemeinschaftssystems für den Geschmacksmusterschutz vor. Das Eintragungsverfahren ist relativ einfach und kostengünstig.
Das neue System soll rechtliche Hindernisse für den freien Verkehr von unter Geschmacksmusterschutz stehenden Waren im Binnenmarkt beseitigen und einen fairen Wettbewerb garantieren. Die Europäische Union ist überzeugt, dass das neue System Kreativität und Innovationen fördern wird, denn es ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung die Erlangung von Geschmacksmusterschutz für den gesamten Binnenmarkt. Außerdem soll es zur Bekämpfung von Nachahmung und Piraterie beitragen.
Beim HABM eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster genießen Schutz in allen 15 Mitgliedstaaten. Der verfahrenstechnische Aufwand der Anmelder wird erheblich reduziert. Vor allem wird davon abgesehen, angemeldete Geschmacksmuster vor Genehmigung der Eintragung in allen Einzelheiten dahin gehend zu prüfen, ob sie die Schutzvoraussetzungen erfüllen. Statt dessen wird das Harmonisierungsamt in Alicante die Möglichkeit haben, unzulässige Eintragungen nach Durchführung eines Nichtigkeitsverfahrens zu annullieren.
Weitere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=MEMO/03/77|0|RAPID&lg=DE&display=