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EU-Kommission schlägt "EU-Fischereiaufsichtsbehörde" vor

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 24. März 2003 die Schaffung einer "Europäischen Fischereiaufsichtsbehörde" (EUFA) vorgeschlagen. Zweck der neuen Behörde soll der effizientere Einsatz von gemeinschaftlichen und nationalen Kontrollmitteln durch eine Zusammenfassung der verfügbaren Ressourcen in einer Behörde sein.
Diese Stelle soll den Einsatz von Maßnahmen nach einer gesamteuropäischen Strategie organisieren. Ihre Aufgaben und Befugnisse sollen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die Kommission wird gegen Ende 2003 auf der Grundlage einer Durchführbarkeitsstudie einen ausführlicheren Vorschlag für die Errichtung dieser EU-Behörde unterbreiten.
Die Kommission legte außerdem einen Aktionsplan für eine verstärkte Zusammenarbeit aller Beteiligten vor, um die Wirksamkeit der Kontrollen der Fischbestände zu steigern. Nach diesem Aktionsplan sollen in der Fischereiüberwachung für die am stärksten gefährdeten Bestände Prioritäten gesetzt und Kontrollprogramme durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Interesse im Internet unter http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/424|0|RAPID&lg=DE&display=

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