Die Kommission hat am 14. März 2003 einen Vorschlag zur gemeinschaftsweiten Harmonisierung der zulässigen Höchstmengen für Pestizidrückstände (MRL-Werte) in Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs angenommen.
Im Zuge des Inkrafttretens dieses Verordnungsentwurfs sollen sämtliche MRL-Werte für Pflanzenschutzmittel nach einer vorüber gehenden "Anlaufzeit" harmonisiert und künftig nur noch auf europäischer Ebene festgesetzt werden können. Bisherige Handelshemmnisse aufgrund der Möglichkeit jeder EU-Mitgliedstaats, mangels einheitlicher Höchstmengen seine eigenen MRL-Werte festsetzen zu können, soll es dann nicht mehr geben.
Ein weiteres Hauptziel der Verordnung besteht darin, die Funktionen der beteiligten Instanzen zu definieren: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird für die Risikobewertung zuständig sein, während die Kommission die Rolle des Risikomanagers übernehmen und unter Berücksichtigung der EFSA-Gutachten die MRL-Werte festsetzen wird.
Weitere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter http://www.europa.eu.int/comm/food/fs/ph_ps/pest/intro_en.pdf