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EU-Kommission: Neue Richtlinie für europäisches "Fernsehen ohne Grenzen" geplant

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 18. März 2003 ein Arbeitsprogramm verabschiedet, das die Grundlage für eine etwaige Überarbeitung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" aus dem Jahr 1989 bilden soll. Die in diesem Arbeitsprogramm gestellten Fragen werden einer umfassenden öffentlichen Konsultation unterzogen, die bis Juli 2003 andauern wird. In diesem Rahmen sind öffentliche Anhörungen im April sowie im Juni vorgesehen.
Die Unterlagen, welche als Diskussionsbasis dienen werden, sind nun verfügbar. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation wird die Kommission Ende 2003 oder Anfang 2004 eine Mitteilung über die zukünftige Politik im audiovisuellen Bereich vorlegen.
"Die Richtlinie, die mittlerweile auch in den EU-Beitrittsländern weitgehend umgesetzt ist, stellt ein zweckmäßiges und effizientes Instrument zur Förderung des europäischen audiovisuellen Sektors und der kulturellen Vielfalt dar. Gleichwohl hielt es die Kommission angesichts der jüngsten Technologie- und Marktentwicklungen im audiovisuellen Sektor für angeraten, eine Überprüfung der Richtlinie ins Auge zu fassen", erklärte die zuständige Kommissarin für Bildung und Kultur, Viviane Reding.
"Ich möchte alle interessierten Parteien, einschließlich der zukünftigen Mitgliedstaaten, einladen, an den öffentlichen Anhörungen teilzunehmen oder uns ihre Stellungnahme zuzuschicken, damit wir sämtliche offenen Fragen auf den Punkt bringen können", so Reding weiter.
Die Anhörungen finden in den Räumlichkeiten der Kommission in Brüssel statt und stützen sich auf Diskussionspapiere, die auf der Internetseite der Kommission eingesehen werden können. Alle Interessierten sind aufgerufen, sich an dieser öffentlichen Debatte zu beteiligen und ihre schriftlichen Beiträge bis zum 15. Juli 2003 einzusenden. Die Beiträge werden im Internet veröffentlicht. Auskunftsersuchen oder Anträge auf Teilnahme an den öffentlichen Anhörungen können Sie bei Interesse per E-Mail an folgende Adresse richten: mailto:Eac-avpolicy-consult@cec.eu.int (oder per Telefax an: +32 (0) 2 29 98241 - Stichwort: "Öffentliche Anhörungen zur Fernsehrichtlinie").
Der Bericht über die Anwendung der Richtlinie sowie der zugehörige Anhang (Arbeitsprogramm 2003) sind im Internet unter http://europa.eu.int/comm/avpolicy/regul/review-twf2003/consult_de.htm zugänglich.

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