Die Europäische Kommission hat am 19. März 2003 einen Bericht angenommen, in dem die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union als notwendig angesehen wird. In dem Bericht werden die im Jahr 2002 durchgeführten Konsultationen zu den Vorschlägen aus dem entsprechenden Grünbuch zusammengefasst.
Dem Grünbuch entsprechend wäre die Europäische Staatsanwaltschaft eine unabhängige Justizbehörde. Sie hätte den Auftrag, bei Delikten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - wie etwa Betrug und Korruption - europaweit zu ermitteln und die Strafverfolgung zu leiten. Der Europäische Staatsanwalt würde vor den zuständigen nationalen Gerichten Anklage erheben, die Urteilsfindung bliebe den nationalen Gerichten vorbehalten.
Der Schutz der finanziellen Interessen der EU gilt insbesondere mit Blick auf die Diskussion über einen neuen Verfassungsvertrag als oberste Priorität. Konservativen Schätzungen zufolge belaufen sich die Verluste des EU-Haushalts auf mehrere hundert Millionen Euro. Zudem werden mit diesen Straftaten, welche zunehmend in Form von organisierter Kriminalität auftreten, andere gesetzwidrige Strukturen finanziert.
Bei Vorbeugung und Aufdeckung ist - so das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in einer Selbstbeschreibung - bereits viel erreicht geworden. "Die derzeitige Zersplitterung der Strafrechtsordnungen im Europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts benötigt gleichwohl neue Legislativvorschläge, um weitere Probleme zu lösen", heißt es weiter.
Bereits auf der Regierungskonferenz von Nizza im Jahr 2000 hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, eine Europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen, um Betrug und Korruption zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union wirksamer bekämpfen zu können.
Bei Interesse finden Sie das angesprochene Grünbuch im Internet unter http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/green_paper/index_de.html