Die Europäische Kommission zeigte sich am 12. März 2003 erfreut über die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur vorgeschlagenen Richtlinie über die Tätigkeiten von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, zu welchen Pensionsfonds und Pensionskassen gehören.
Nunmehr hat noch der EU-Ministerrat den Änderungsanträgen des Parlaments statt zu geben, damit die Richtlinie anschließend verabschiedet werden kann. Diese soll einen wichtigen Schritt zur Schaffung eines Binnenmarktes für die betriebliche Altersversorgung mit einem Aufsichtsrahmen sein, der solide genug ist, um die Rechte künftiger Ruhegehaltsempfänger zu schützen. Ein hohes Maß an Sicherheit und Effizienz soll auf diese Weise gewährleistet werden.
Die vorgeschlagene neue Richtlinie soll die gegenseitige Anerkennung der Aufsichtssysteme der Mitgliedstaaten ermöglichen - eines der Schlüsselziele des Kommissionsvorschlags. Eine nationale Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung soll also demnach auch ausländische Altersversorgungssysteme verwalten können.