Die Europäische Kommission hat am 5. März 2003 einen Vorschlag angenommen, der dazu führen soll, dass gegen für die Meeresverschmutzung durch Schiffe verantwortliche Personen hinkünftig strafrechtliche Sanktionen verhängt werden können.
Die vorgeschlagene Richtlinie erklärt die Meeresverschmutzung durch Schiffe zu einem Delikt. Sanktionen sollen gegen alle Personen, einschließlich des Kapitäns, des Eigentümers, des Betreibers und des Befrachters eines Schiffes oder die Klassifikationsgesellschaft verhängt werden können, die für schuldig befunden werden, eine rechtswidrige Verschmutzung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht oder zur Verursachung beigetragen zu haben. Die Sanktionen sollen in den gravierendsten Fällen bis zum Freiheitsentzug reichen können.
Der Vorschlag ist eine Reaktion auf die Erklärung des Europäischen Rats vom 13. Dezember 2002 in Kopenhagen, in welcher auf die Notwendigkeit verwiesen wird, weitere spezifische Maßnahmen hinsichtlich der Haftung sowie der entsprechenden Sanktionen zu prüfen. Weiters basiert er auf den Ergebnissen der Tagungen des Rats "Verkehr und Telekommunikation" vom 6. Dezember 2002 sowie des Rats "Justiz und Inneres" vom 19. Dezember 2002, wo für einen besseren Schutz der Umwelt und für strafrechtliche Sanktionen für grob fahrlässiges Verhalten, das zur Verschmutzung des Meeres durch Schiffe führt, eingetreten worden ist.
Diese Initiative ist eine weitere Anstrengung der Kommission, mit der versucht wird, den mittlerweile unzähligen vorsätzlichen Einleitungen von Abfällen und Ladungsrückständen von Schiffen in das Meer rund um das europäische Festland Einhalt zu gebieten.