Im Vermittlungsausschuss ist am 18. Februar 2003 eine Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat erzielt worden, wodurch die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union einfacher werden soll. Nach der formalen Genehmigung durch Parlament und Rat, mit der in Kürze zu rechnen ist, kann die neue Regelung in Kraft treten.
Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf grenzüberschreitende Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) eine gültige Tollwut-Impfbescheinigung sein. Ein elektronischer Mikrochip (oder übergangsweise in den ersten acht Jahren eine Tätowierung) soll die problemlose Identifizierung der Tiere möglich machen, ein EU-Pass die tierärztliche Kontrolle erleichtern. Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, werden möglicherweise ohne Impfung reisen dürfen. Diese Bestimmungen sollen auch für benachbarte Drittländer (etwa die Schweiz und Norwegen) gelten, in denen die Tollwut ebenso unter Kontrolle gebracht worden ist wie in der Europäischen Union.
Ausführlichere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/262|0|RAPID&lg=DE&display=