Mit Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Deutschland, Luxemburg, das Vereinigte Königreich, Italien, Spanien, Finnland und Griechenland wird die Europäische Kommission zum Schutz der Umwelt tätig. Die Kommission ist darüber besorgt, dass diese Mitgliedstaaten gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen, welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für öffentliche und private Projekte vorschreiben.
Weitere Details zu den Fällen in den einzelnen Mitgliedstaaten können Sie bei Interesse im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/117|0|RAPID&lg=DE&display= einsehen.