Die Europäische Kommission hat am 21. Jänner 2003 eine Überarbeitung der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer und elektronischer Geräte vorgeschlagen. Diese Richtlinie enthält Regeln über elektromagnetische Abstrahlungen diverser Geräte: So darf etwa ein Mikrowellenherd den Empfang einer Radiosendung nicht stören. Auch die Einstrahlfestigkeit entsprechender Geräte ist in der Richtlinie geregelt. Ein Radiowecker etwa darf sich nicht einschalten, weil in seiner Nähe ein Mobiltelefon benutzt wird.
Ziel der Überarbeitung: Vereinfachung der Verfahren, welche die Hersteller einhalten müssen, mit gleichzeitiger Verbesserung der produktspezifischen Information und Dokumentation, um das Kontrollinstrumentarium der Aufsichtbehörden zu erweitern (bessere Rückverfolgbarkeit des Produkts). Wie bisher können sich die Hersteller auf harmonisierte europäische Normen stützen, um ihre Produkte zu zertifizieren und die CE-Kennzeichnung anzubringen.
Weitere Details über die wichtigsten Merkmale der überarbeiteten Richtlinie erhalten Sie im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/85|0|RAPID&lg=DE&display=