Die Europäische Kommission am 21. Jänner 2003 beschlossen, rechtliche Maßnahmen gegen Deutschland, Belgien, die Niederlande, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Schweden, Irland und Portugal zu ergreifen, weil diese Mitgliedstaaten Gewässerschutzvorschriften der EU nicht erfüllen. Die Kommission wird etwa zwei Mahnungen wegen Missachtung der Badegewässer- und Nitrat-Richtlinien an Deutschland richten.
Der Gerichtshof urteilte 1999, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Badegewässerrichtlinie nicht nachgekommen wäre. Die alten Bundesländer hatten es versäumt, bis Dezember 1985 sicherzustellen, dass die Qualität der Badegewässer den Normen der Richtlinie entsprach. Deutschland hatte ferner die rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Mindesthäufigkeit der Probenahmen missachtet. Bei den Binnengewässern ist die Lage nach wie vor unbefriedigend. Deshalb hat die Kommission beschlossen, eine letzte schriftliche Mahnung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme an Deutschland zu richten.