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EU-Kommission: Verbot von Arsen zur Holzbehandlung

20. 05. 2011
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Arsen darf spätestens ab dem 30. Juni 2004 nicht mehr zum Behandeln von Holz verwendet werden. Mit der von der Europäischen Kommission am 13. Jänner 2003 erlassenen Richtlinie sollen Verbraucher- und Umweltschutz gestärkt werden.
Arsen wird derzeit zur Behandlung von Holz verwendet und soll dessen Gebrauchsdauer verlängern. Im Rahmen einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Risikobewertung der Verwendung von Arsen für diese Zwecke wurde eine Reihe von als inakzeptabel einzustufenden Risiken ermittelt. Daher wird mit der Richtlinie, welche sich an eine ausführliche Internet-Konsultation mit über 150 eingegangenen Beiträgen anschließt, die Verwendung von Arsen zur Holzbehandlung für alle Anwendungen verboten, mit denen Verbraucher in Kontakt kommen können.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/chemicals/markrestr/ongowk/recentmodif.htm

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