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EuGH: Schlussanträge des Generalanwaltes zum Fall "Altmark Trans GmbH"

20. 05. 2011
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Der Generalanwalt Philippe Léger hat am 14. Jänner 2003 seine Schlussanträge zur Frage der Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen gestellt. Seiner Ansicht nach handelt es sich dabei um eine Beihilfe im Sinne des EG-Vertrages. Sie unterliege damit normalerweise dem gemeinschaftsrechtlichen Mechanismus zur Kontrolle von Beihilfen. Dies würde bedeuten, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich ihre Finanzierungsvorhaben bei der Kommission anmelden müssen und sie ohne vorherige Genehmigung durch diese nicht durchführen dürfen.
Aufgeworfen wurde die Frage durch den deutschen Landkreis Stendal. 1994 hatte der Landkreis der "Altmark Trans GmbH" Genehmigungen zur Beförderung mit Omnibussen erteilt und Zuschüsse gewährt, welche die Kosten ihrer Aufgabe der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen decken sollten. Ein mit ihr im Wettbewerb stehendes Unternehmen erhob Klage bei den deutschen Gerichten und trug vor, dass die Altmark Trans GmbH Zuschüsse erhalten würde, die mit den Gemeinschaftsvorschriften über staatliche Beihilfen unvereinbar wären.
Die Altmark Trans GmbH sowie ihr Mitwettbewerber trugen dem Europäischen Gerichtshof in einer ersten Sitzung Ende 2001 ihre Argumente vor. Angesichts der Bedeutung des Problems wurde jedoch beschlossen, eine zweite Sitzung anzuberaumen, und sämtliche Mitgliedstaaten sowie den Rat und die Kommission um ihre Standpunkte zu fragen.
Die nun vorliegende Ansicht des Generalanwaltes ist für den EuGH nicht bindend. Aufgabe des Generalanwaltes ist es, dem Gericht in völliger Unabhängigkeit eine rechtliche Lösung der von ihm bearbeiteten Rechtssachen vorzuschlagen. Die Richter treten nun in die Beratung ein, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.
Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=CJE/03/1|0|RAPID&lg=DE&display=

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