Seit 1. Jänner 2003 muss aus den Etiketten von Fleischprodukten hervorgehen, um welche Art von Fleisch es sich handelt. Verbraucher verstehen unter Fleisch oft Muskelfleisch, finden in der Packung allerdings auch Fett oder Innereien. Aus den Angaben muss zudem hervorgehen, ob es sich um Schweine- oder Rindfleisch handelt.
Die Richtlinie gilt nur für Erzeugnisse, welche Fleisch als Zutat enthalten - also Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte sowie Fleischkonserven. Nicht darunter fällt Fleisch, das in unverarbeitetem Zustand angeboten wird. Bis Juni 2003 ist allerdings noch eine Auszeichnung gemäß der bisherigen Regelung erlaubt. Damit soll der Industrie die Anpassung and die neuen Vorgaben ermöglicht werden.
Weitere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/2|0|RAPID&lg=DE&display=