Die Europäische Kommission wird Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 Mitgliedstaaten einleiten. Sie will damit gegen die nicht erfolgte Umsetzung einer oder mehrerer von fünf Binnenmarktrichtlinien in einzelstaatliches Recht vorgehen. So wird etwa Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen vor den EuGH gerufen. Die Kommission hatte dazu im Juli 2002 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die deutsche Bundesregierung übermittelt.
Die Kommission will weiters Belgien, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Finnland und das Vereinigte Königreich auffordern, in insgesamt 26 Fällen, zu denen Richtlinien über die Kraftfahrzeughaftpflicht, über Kulturgüter, den elektronischen Geschäftsverkehr und die Ausgabe von elektronischem Geld zählen, die erforderlichen Rechtsvorschriften zügig zu erlassen.
Die Aufforderungen werden in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme erfolgen. Wenn der betroffene Mitgliedstaat nicht binnen zwei Monaten eine zufrieden stellende Antwort übermittelt, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Laut Binnenmarktanzeiger vom November 2002 steigt die Zahl der Mitgliedstaaten, welche Richtlinien nicht fristgerecht umsetzen, wieder an. Das "Umsetzungsdefizit" hat sich von durchschnittlich 1,8 % je Mitgliedstaat im Mai 2002 auf 2,1 % im November 2002 erhöht.