Die Europäische Kommission hat am 6. Jänner 2003 ein Verstoßverfahren gegen Belgien, Frankreich, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien sowie das Vereinigte Königreich wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie über Verbrauchsgütergarantien eingeleitet.
Die im Mai 1999 verabschiedete Richtlinie schreibt bestimmte Mindestrechte für Verbraucher fest, die in der EU Verbrauchsgüter kaufen, u. a. das Recht auf Rückgabe vertragswidriger Verbrauchsgüter bzw. einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzleistung zwei Jahre nach der Lieferung. Die Mitgliedstaaten hätten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor dem 1. Jänner 2002 in Kraft setzen müssen.
Sollten die betreffenden Mitgliedstaaten der Kommission gegenüber nicht nachweisen können, dass die in der Richtlinie vorgeschriebenen Verbraucherrechte de facto in innerstaatliches Rechts umgesetzt worden sind, wird die Kommission die nächste Verfahrensphase einleiten und den EuGH anrufen.
Nähere Informationen zur gegenständlichen Richtlinie finden Sie im Internet unter http://europa.eu.int/comm/consumers/policy/developments/guar/index_en.html