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Kommission: Gefährlicher Textilfarbstoff aus Gründen des Gewässerschutzes verboten

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 7. Jänner 2003 eine neue Richtlinie verabschiedet, mittels derer Vertrieb sowie Einsatz eines gefährlichen "Azo"-Farbstoffes verboten werden, das ist ein chemisches Produkt auf Chromatbasis, welches beim Einfärben von Textilien verwendet wird.
Die Gefährlichkeit dieses Farbstoffes für Fische und andere Wasserorganismen ist nunmehr erwiesen. Beim Einfärben lassen sich Abwässerimmissionen nicht verhindern, so dass die Gefahr einer Gewässerverschmutzung besteht. Das Verbot tritt am 30. Juni 2004 in Kraft.
Früher wurden diese Azo-Farbstoffe wegen ihrer einfachen und billigen Herstellung häufig eingesetzt. Aufgrund ihrer karzinogenen Wirkung konnte ihre Verwendung jedoch nicht länger zugelassen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/chemicals/index.htm

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