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EU-Kommission: Öffentlichkeit künftig an Umweltprojekten beteiligt

20. 05. 2011
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Rat und Parlament haben am 13. Dezember 2002 die neue Richtlinie zur öffentlichen Beteiligung am Entscheidungsprozess in Umweltfragen angenommen. Die Richtlinie sieht vor, die Öffentlichkeit in die Vorbereitung von Umweltprogrammen in den Bereichen Müllmanagement, Luft- und Wasserverschmutzung einzubeziehen.
Sie setzt einen Teil der Aarhus-Konvention in EU-Recht um. Die Konvention, welche die öffentliche Mitwirkung an Umweltfragen vorsieht, wurde von der EU und sämtlichen Mitgliedsstaaten unterzeichnet und war am 30. Oktober 2001 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

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