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Wirtschaftsrecht

VwGH: Ist eine Messung der von einer Betriebsanlage ausgehenden Immission möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen auf Grund der Projektsunterlagen unzulässig

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 74 ff GewO
Schlagworte: Gewerberecht, Betriebsanlage, Messung, Immission, Schätzung

In seinem Erkenntnis vom 20.02.2007 zur GZ 2004/05/0248 hat sich der VwGH mit der Messung von Betriebsanlagen ausgehenden Immissionen befasst:
Die Beschwerdeführer erhoben gegen die Erteilung der Genehmigung Einwendungen. Sie machten ua ungebührliche Lärmbelästigungen geltend.
Dazu der VwGH: In stRsp hat der VwGH ausgeführt, dass es, von Sonderfällen abgesehen, unzulässig ist, dann, wenn eine Messung am entscheidenden Immissionspunkt möglich ist, die dort zu erwartenden Immissionen aus den Ergebnissen einer Messung an einem anderen Ort zu prognostizieren. Ist eine Messung der von einer Betriebsanlage ausgehenden Immission möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen auf Grund der Projektsunterlagen unzulässig. Auswirkungen der von einer geänderten Betriebsanlage ausgehenden Emissionen sind dort, wo eine Messung möglich ist, zu messen und nicht bloß zu berechnen.

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