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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Zum Recht des Tierschutzombudsmannes, Einspruch gegen eine gegen einen Beschuldigten erlassene Strafverfügung zu erheben

Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung hat der Tierschutzombudsmann kein Einspruchsrecht gegen Strafverfügungen

20. 05. 2011
Gesetze: § 49 VStG, § 41 TSchG
Schlagworte: Tierschutzrecht, kein Einspruchsrecht des Tierschutzobmanns, Strafverfügung

GZ 2008/02/0190, 23.01.2009
VwGH: Nach § 49 Abs 1 VStG hat das Recht, Einspruch zu erheben, ausschließlich der Beschuldigte. Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung hat der Tierschutzombudsmann kein Einspruchsrecht gegen Strafverfügungen.

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