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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: § 1 Abs 2 VStG stellt nur auf die Änderung der strafrechtlichen Vorschriften ab

20. 05. 2011
Gesetze: § 1 Abs 2 VStG
Schlagworte: Zur Zeit der Tat geltendes Recht, strafrechtliche Vorschriften

In seinem Erkenntnis vom 21.05.2007 zur GZ 2004/05/0244 hat sich der VwGH mit § 1 Abs 2 VStG befasst:
VwGH: § 1 Abs 2 VStG stellt nur auf die Änderung der strafrechtlichen Vorschriften ab. Bei Gesetzesänderungen im außerstrafrechtlichen Bereich kommt diese Bestimmung nicht zum Tragen.

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