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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Das "Tatsachengeständnis" des Beschwerdeführers bildet bei bloßem Zugeben des "Tatsächlichen" keinen mildernden Umstand

20. 05. 2011
Gesetze: § 19 VStG, § 34 Abs 1 Z 17 StGB
Schlagworte: Strafbemessung, Milderungsgrund

In seinem Erkenntnis vom 16.02.2007 zur GZ 2006/02/0033 hat sich der VwGH mit der Strafbemessung befasst:
VwGH: Das "Tatsachengeständnis" des Beschwerdeführers bildet bei bloßem Zugeben des "Tatsächlichen" keinen mildernden Umstand.

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