Eine Aufforderung zum Alkomattest setzt ua voraus, dass der durch Zuruf Aufgeforderte diesen wahrnimmt und verstanden hat
GZ 2010/02/0046, 24.09.2010
VwGH: Nach der hg Rsp setzt eine Aufforderung zum Alkomattest ua voraus, dass der durch Zuruf Aufgeforderte diesen wahrnimmt und verstanden hat. Aus der Schilderung der gesamten Situation durch den als Zeugen einvernommenen Meldungsleger konnte die belangte Behörde in schlüssiger Form darlegen, dass der Bf die an ihn aus relativ kurzer Distanz durch Zuruf gerichtete Aufforderung zur Ablegung des Alkomattests wahrgenommen und verstanden hat.