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Verkehrsrecht

VwGH: Straße mit öffentlichem Verkehr iSd § 1 Abs 1 StVO

Für die Wertung "Straße mit öffentlichem Verkehr" ist lediglich das Merkmal des Fußgänger- oder Fahrzeugverkehrs entscheidend

20. 05. 2011
Gesetze: § 1 StVO
Schlagworte: Straßenverkehrsrecht, Straße mit öffentlichem Verkehr

GZ 2008/02/0228, 28.11.2008
VwGH: Nach der hg Rechtsprechung ist für die Wertung "Straße mit öffentlichem Verkehr" lediglich das Merkmal des Fußgänger- oder Fahrzeugverkehrs entscheidend. Straßen mit öffentlichem Verkehr sind gem § 1 Abs 1 zweiter Satz StVO solche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden, wenn sie nach dem äußeren Anschein zur allgemeinen Benützung freistehen. Maßgeblich sind somit nicht die Besitz- und Eigentumsverhältnisses am Straßengrund, sondern die tatsächliche Benützbarkeit der Verkehrsfläche. Insoweit sich der Beschwerdeführer auf sein Privateigentum an dem abgesperrten Teil der Busbucht bzw des Gehsteiges beruft, ist ihm entgegenzuhalten, dass es auf die Besitz- und Eigentumsverhältnisses am in Rede stehenden Straßengrund eben gerade nicht ankommt.

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