In seinem Erkenntnis vom 30.03.2007 zur GZ 2007/02/0075 hat sich der VwGH mit der Schneeräumpflicht der Anrainer befasst:
VwGH: Eine Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO besteht nur für Gehsteige innerhalb einer Entfernung von drei Metern von der Liegenschaft; weist der Gehsteig im Anschluss an eine Liegenschaft eine größere Breite als drei Meter auf, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO hinsichtlich des darüber hinausgehenden Teiles nicht, weshalb es diesbezüglich auch keiner Einschränkung iSd § 93 Abs 4 lit b bedarf, sondern diese bereits von Gesetzes wegen gilt.