In seinem Erkenntnis vom 27.02.2007 zur GZ 2006/02/0291 hat sich der VwGH mit der Frage befasst, ob ein Kraftfahrzeug in Österreich auf Grund einer nach dem vollstreckbaren Entzug einer inländischen Lenkberechtigung innerhalb der mit dem Entziehungsbescheid ausgesprochenen Entziehungsdauer in einem anderen EWR-Staat neu erworbenen Lenkberechtigung gelenkt werden darf:
VwGH: Eine Zusammenschau der §§ 1 Abs 4 und 3 Abs 2 FSG führt zum Ergebnis, dass die Frage, ob eine nach vollstreckbar ausgesprochener Entziehung der inländischen Lenkberechtigung während des Entziehungszeitraumes neu erworbene Lenkberechtigung eines anderen EWR-Staates das Lenken von Kraftfahrzeugen in Österreich zulässt, zu verneinen ist.