Eine Beratung von Verfahrensparteien in materiellrechtlicher Hinsicht zählt nicht zu den Pflichten der Behörde
GZ 2009/04/0238, 25.01.2011
VwGH: Soweit der Bf eine Verletzung der Manuduktionspflicht nach § 13a AVG rügt, ist ihm zu entgegnen, dass eine Beratung von Verfahrensparteien in materiellrechtlicher Hinsicht nicht zu den Pflichten der Behörde zählt.