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Verfahrensrecht

VwGH: Erledigungen gem § 18 AVG - zur Ermächtigung des Genehmigenden

Die Frage, ob dem Genehmigenden die Ermächtigung dazu vom befugten Organ tatsächlich erteilt wurde, kann auf Grund der Fertigungsklausel allein nie beurteilt werden

20. 05. 2011
Gesetze: § 18 AVG
Schlagworte: Erledigungen, Genehmigung, Ermächtigung, Fertigungsklausel

GZ 2009/12/0196, 15.12.2010
VwGH: Aus der Fertigungsklausel des angefochtenen Bescheides ist ersichtlich, dass dieser nicht vom Leiter der belangten Behörde persönlich genehmigt worden war. Wenn nun der Bf bemängelt, es sei nicht nachvollziehbar, ob der angefochtene Bescheid vom Leiter der belangten Behörde erlassen worden sei, ist ihm zu erwidern, dass die Frage, ob dem Genehmigenden die Ermächtigung dazu vom befugten Organ tatsächlich erteilt wurde, auf Grund der Fertigungsklausel allein nie beurteilt werden kann.

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