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Verfahrensrecht

VwGH: Beschwerde gegen mehrere Bescheide - Anspruch auf Aufwandersatz gem § 52 iVm § 47 VwGG

§ 52 VwGG regelt Fälle, in denen sich eine (in einem einzigen Schriftsatz erhobene) Beschwerde gegen mehrere Bescheide oder (im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten) eine Maßnahmenbeschwerde gegen mehrere Verwaltungsakte richtet; es besteht in solchen Fällen Anspruch auf mehrfachen Schriftsatzaufwand

20. 05. 2011
Gesetze: § 52 VwGG, § 47 VwGG
Schlagworte: Beschwerde, Kosten, mehrere Bescheide

GZ 2010/17/0143, 07.10.2010
VwGH: § 52 VwGG regelt Fälle, in denen sich eine (in einem einzigen Schriftsatz erhobene) Beschwerde gegen mehrere Bescheide oder (im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten) eine Maßnahmenbeschwerde gegen mehrere Verwaltungsakte richtet. Es besteht in solchen Fällen Anspruch auf mehrfachen Schriftsatzaufwand.

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