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Verfahrensrecht

VwGH: Bescheidbeschwerde hinsichtlich Nichtzulassung eines Studierenden zu einem Studiengang einer Fachhochschule?

Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass die Zulassung eines Studierenden zu einem Studiengang einer Fachhochschule durch Bescheid zu erfolgen hat

20. 05. 2011
Gesetze: Art 130 Abs 1 B-VG, Art 131 B-VG, § 56 AVG, § 34 Abs 1 VwGG
Schlagworte: Bescheidbeschwerde, Fachhochschule, Nichtzulassung eines Studierenden

GZ 2010/10/0126, 28.06.2010
Mit der vorliegenden Beschwerde bekämpft der Bf die Bekanntgabe der Fachhochschule Campus Wien, er sei "leider nicht weiter im Aufnahmeverfahren des Studiengangs Physiotherapie (2010/2011)".
VwGH: Diese Bekanntgabe ist weder als Bescheid bezeichnet, noch ist sie in Ausübung einer behördlichen Ermächtigung ergangen. Es ist nämlich gesetzlich nicht vorgesehen, dass die Zulassung eines Studierenden zu einem Studiengang einer Fachhochschule durch Bescheid zu erfolgen hätte. Vielmehr handelt es sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit, die durch Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages geregelt wird.
Schon aus diesem Grunde mangelt dem Bf die Berechtigung zur Erhebung der vorliegenden Beschwerde. Diese war daher gem § 34 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss zurückzuweisen.

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