Es ist zwar zulässig, im Rahmen der Begründung auf die Begründung eines anderen, den Parteien zugestellten Bescheides zu verweisen, der pauschale Verweis auf "die früheren einschlägigen, den Parteien vorliegenden Entscheidungen" stellt jedoch keine ausreichende Begründung dar
GZ 2008/04/0077, 22.04.2010
VwGH: Es ist zwar zulässig, im Rahmen der Begründung auf die Begründung eines anderen, den Parteien zugestellten Bescheides zu verweisen, der pauschale Verweis auf "die früheren einschlägigen, den Parteien vorliegenden Entscheidungen" stellt jedoch keine ausreichende Begründung dar.