Home

Verfahrensrecht

VwGH: Zur Bescheidbegründung iZm Verweis auf andere Bescheide / Entscheidungen

Es ist zwar zulässig, im Rahmen der Begründung auf die Begründung eines anderen, den Parteien zugestellten Bescheides zu verweisen, der pauschale Verweis auf "die früheren einschlägigen, den Parteien vorliegenden Entscheidungen" stellt jedoch keine ausreichende Begründung dar

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 58 ff AVG
Schlagworte: Bescheid, Begründung, Verweis auf andere Bescheide / Entscheidungen

GZ 2008/04/0077, 22.04.2010
VwGH: Es ist zwar zulässig, im Rahmen der Begründung auf die Begründung eines anderen, den Parteien zugestellten Bescheides zu verweisen, der pauschale Verweis auf "die früheren einschlägigen, den Parteien vorliegenden Entscheidungen" stellt jedoch keine ausreichende Begründung dar.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at