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Verfahrensrecht

VwGH: Zustellungsbevollmächtigter gem § 9 Abs 3 ZustellG - tatsächliches Zukommen bei Übermittlung via Fax?

In der Übermittlung einer Fotokopie per Fax ist kein "tatsächliches Zukommen" gelegen

20. 05. 2011
Gesetze: § 9 Abs 3 ZustellG
Schlagworte: Zustellrecht, Zustellungsbevollmächtigter, tatsächliches Zukommen, Fax

GZ 2009/08/0069, 26.01.2010
VwGH: Da der Beschwerdeführervertreter die ihm erteilte Vollmacht bereits am 14. April 2008 der erstinstanzlichen Behörde gegenüber angezeigt hat, wäre er als Zustellungsbevollmächtigter gem § 9 Abs 3 ZustellG als Empfänger zu bezeichnen gewesen. Da dies nicht geschehen ist, würde die Zustellung (erst) in dem Zeitpunkt als bewirkt gelten, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist.
Der Beschwerdeführervertreter hat erklärt, dass ihm der Bescheid vom 22. April 2008 nicht zugekommen ist, sondern er lediglich vom Bf mit Telefax vom 30. April 2008 eine Kopie dieses Bescheides übermittelt erhalten habe. In der Übermittlung einer Fotokopie per Fax ist aber nach der Rechtsprechung kein "tatsächliches Zukommen" gelegen.

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