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Verfahrensrecht

VwGH: Vorliegen eines Mandatsbescheides?

Allgemeine Ausführungen

20. 05. 2011
Gesetze: § 57 AVG
Schlagworte: Mandatsbescheid

GZ 2007/11/0009, 14.05.2009
VwGH: Zwar hat die Erstbehörde im Spruch ihres Bescheides vom 3. Februar 2006 den Beginn der dreimonatigen Entziehung der Lenkberechtigung mit der "Zustellung dieses Bescheides" bestimmt und in der Begründung zur Vollstreckbarkeit dieses Bescheides auf § 57 AVG verwiesen. Abgesehen von diesem Hinweis finden sich aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der Erstbescheid tatsächlich als Mandatsbescheid erlassen worden wäre und ein dagegen erhobenes Rechtsmittel daher gem § 57 Abs 2 AVG keine aufschiebende Wirkung hätte. Vielmehr ist im Hinblick auf die Umstände, dass dem erstinstanzlichen Bescheid nach der Aktenlage ein Ermittlungsverfahren vorangegangen ist, in seiner Begründung Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Erlassung eines Mandatsbescheides im gegenständlichen Fall fehlen und schließlich in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit einer "Berufung" hingewiesen wurde, jedenfalls nicht unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Erstbescheid gem § 57 Abs 1 AVG erlassen wurde. Daher ist, wie die Beschwerde zutreffend einwendet, im Zweifel davon auszugehen, dass der Bescheid vom 3. Februar 2006 nicht als Bescheid iSd § 57 AVG mit den daran geknüpften Konsequenzen erlassen worden ist.

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