Für Vertragsbedienstete einer ausgegliederten Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit kann die Geltung des ArbVG aus den Regelungen des Geltungsbereichs nach §§ 1, 33 ArbVG abgeleitet werden
GZ 9 ObA 2/10z, 29.09.2010
OGH: Für Vertragsbedienstete einer ausgegliederten Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit kann die Geltung des ArbVG aus den Regelungen des Geltungsbereichs nach §§ 1, 33 ArbVG abgeleitet werden.