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Verfahrensrecht

VwGH: Wiederaufnahme - gerichtlich strafbare Handlung

Auch wenn der Wiederaufnahmegrund des § 69 Abs 1 Z 1 AVG nicht voraussetzt, dass das Vorliegen einer gerichtlich strafbaren Handlung durch ein gerichtliches Urteil erwiesen ist, so muss der Umstand der gerichtlich strafbaren Handlung doch objektiv feststellbar sein

20. 05. 2011
Gesetze: § 69 AVG
Schlagworte: Wiederaufnahme, gerichtlich strafbare Handlung

GZ 2007/03/0062, 23.04.2008
VwGH: Auch wenn der Wiederaufnahmegrund des § 69 Abs 1 Z 1 AVG nicht voraussetzt, dass das Vorliegen einer gerichtlich strafbaren Handlung durch ein gerichtliches Urteil erwiesen ist, so muss der Umstand der gerichtlich strafbaren Handlung doch objektiv feststellbar sein.

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