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Verfahrensrecht

VwGH: Zustellbevollmächtigter

Die Verpflichtung der Behörde, einem Bevollmächtigten zuzustellen, setzt voraus, dass eine entsprechende Bevollmächtigung eines Vertreters gegenüber der Abgabenbehörde auch tatsächlich erfolgt ist

20. 05. 2011
Gesetze: § 9 ZustellG
Schlagworte: Zustellrecht, Zustellbevollmächtigter

GZ 2005/15/0043, 28.11.2007
VwGH: Gem § 9 Abs 1 ZustellG hat die Behörde eine Person, die gegenüber der Behörde zum Empfang von Schriftstücken bevollmächtigt ist, als Empfänger zu bezeichnen. Die Verpflichtung der Behörde, einem Bevollmächtigten zuzustellen, setzt voraus, dass eine entsprechende Bevollmächtigung eines Vertreters gegenüber der Abgabenbehörde auch tatsächlich erfolgt ist. Die Zustellung an den Bevollmächtigten ist ab dem Zeitpunkt des Nachweises der Vollmacht geboten.

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