Home

Verfahrensrecht

VwGH: Inhalt der Beschwerde gem § 28 VwGG

Mit der Bezeichnung des "Rechtes auf ein faires Verfahren" werden lediglich Beschwerdegründe (§ 28 Abs 1 Z 5 VwGG) geltend gemacht

20. 05. 2011
Gesetze: § 28 VwGG
Schlagworte: Beschwerde, Beschwerdepunkte, Beschwerdegründe, Recht auf ein faires Verfahren

GZ 2007/18/0211, 06.09.2007
Der Beschwerdeführer wurde gem § 34 Abs 2 VwGG aufgefordert, die Beschwerde zur Behebung der ihr anhaftenden Mängel ua durch bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem er verletzt zu sein behaupt (§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG), zu ergänzen. Mit dem als "Beschwerde" bezeichneten ergänzenden Schriftsatz brachte der Beschwerdeführer insoweit Folgendes vor: "Beschwerdegründe: Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Recht auf ein faires Verfahren."
VwGH: Mit der Bezeichnung des "Rechtes auf ein faires Verfahren" werden lediglich Beschwerdegründe (§ 28 Abs 1 Z 5 VwGG) geltend gemacht, und es handelt sich dabei um kein subjektives Recht, in dem der Beschwerdeführer verletzt sein könnte.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at