In seinem Beschluss vom 23.01.2007 zur GZ 2006/11/0271 hat sich der VwGH mit der Säumnisbeschwerde befasst:
VwGH: Ein Parteienantrag an die vor dem VwGH belangte Behörde ist auch dann Voraussetzung einer Säumnisbeschwerde, wenn die Behörde zu einer amtswegigen Maßnahme verpflichtet ist.