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Verfahrensrecht

VwGH: Mangelnde Sprachkenntnisse als solche ohne Hinzutritt besonderer Umstände stellen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar

20. 05. 2011
Gesetze: § 46 Abs 1 VwGG
Schlagworte: Wiedereinsetzung, mangelnde Sprachkenntnisse

In seinem Beschluss vom 16.01.2007 zur GZ 2006/18/0369 hat sich der VwGH mit der Wiedereinsetzung befasst:
VwGH: Mangelnde Sprachkenntnisse als solche ohne Hinzutritt besonderer Umstände stellen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar.

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