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Verfahrensrecht

VwGH: Die im § 13a AVG den Verwaltungsbehörden aufgegebene Manuduktionspflicht umfasst nicht die Pflicht, ausdrücklich auf die Möglichkeit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages hinzuweisen

20. 05. 2011
Gesetze: § 13a AVG
Schlagworte: Manuduktionspflicht, Wiedereinsetzung

In seinem Erkenntnis vom 22.02.2007 zur GZ 2006/09/0195 hat sich der VwGH mit der Manuduktionspflicht befasst:
VwGH: Die im § 13a AVG den Verwaltungsbehörden aufgegebene Manuduktionspflicht umfasst nicht die Pflicht, ausdrücklich auf die Möglichkeit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages hinzuweisen.

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