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Verfahrensrecht

VwGH: Gegenstand eines Feststellungsbescheides kann nicht die Feststellung von Tatsachen sein, sofern ein Gesetz nicht ausdrücklich eine solche Feststellung vorsieht

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 58 ff AVG
Schlagworte: Feststellungsbescheid

In seinem Erkenntnis vom 27.02.2007 zur GZ 2007/02/0039 hat sich der VwGH mit dem Feststellungsbescheid befasst:
VwGH: Nach hg Rechtsprechung kann Gegenstand eines Feststellungsbescheides nicht die Feststellung von Tatsachen sein, sofern ein Gesetz nicht ausdrücklich eine solche Feststellung vorsieht.

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