In seinem Beschluss vom 26.01.2007 zur GZ 2007/02/0008 hat sich der VwGH mit dem Vertreter befasst:
VwGH: Nach ständiger hg Rechtsprechung ist für die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter vorgenommenen fristgebundenen Verfahrenshandlung das Vorliegen einer entsprechenden Bevollmächtigung durch den Vertretenen zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung erforderlich.