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Verfahrensrecht

VwGH: Die Kündigung einer Vollmacht wird erst wirksam, wenn dies der Behörde, bei welcher der Vertreter eingeschritten ist, mitgeteilt wird

20. 05. 2011
Gesetze: § 10 AVG
Schlagworte: Vollmacht, Kündigung, Vertreter

In seinem Erkenntnis vom 30.01.2007 zur GZ 2006/18/0502 hat sich der VwGH mit der Vollmachtskündigung befasst:
VwGH: Nach stRsp wird die Kündigung einer Vollmacht erst wirksam, wenn dies der Behörde, bei welcher der Vertreter eingeschritten ist, mitgeteilt wird.

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