Der Umstand, dass vergleichbare Sachverhaltskonstellationen zu vergleichbaren Entscheidungen geführt haben, stellt in keiner Weise ein Indiz für eine Befangenheit des Organwalters iSd § 76 Abs 1 lit c BAO dar
GZ 2007/15/0104, 25.11.2010
Die Bf bringt vor, es hätte beim Referenten der belangten Behörde Befangenheit vorgelegen. Dieser habe nämlich eine Vielzahl gleichartiger Berufungsverfahren (betreffend verschiedener GfB-Gesellschaften) bearbeitet und jeweils "negativ entschieden".
VwGH: Der Umstand, dass vergleichbare Sachverhaltskonstellationen zu vergleichbaren Entscheidungen geführt haben, stellt in keiner Weise ein Indiz für eine Befangenheit des Organwalters iSd § 76 Abs 1 lit c BAO dar.