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Steuerrecht

VwGH: Innergemeinschaftliche Lieferung nach Art 7 UStG - zur Nachweisführung

Die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art 7 UStG sind vom inländischen Lieferer zu erbringen; im Bereich der Nachweisführung ist nicht auf den Zeitpunkt der Nachweiserbringung abzustellen

20. 05. 2011
Gesetze: Art 7 UStG
Schlagworte: Umsatzsteuer, innergemeinschaftliche Lieferung, Nachweisführung

GZ 2006/15/0234, 23.09.2010
VwGH: Mit Erkenntnis vom 2. September 2009, 2005/15/0031, hat der VwGH, unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 27. September 2007, C-146/05, Albert Collee, zu Recht erkannt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art 7 UStG vom inländischen Lieferer zu erbringen sind und im Bereich der Nachweisführung nicht auf den Zeitpunkt der Nachweiserbringung abzustellen ist. Es ist auch eine spätere Nachweisführung im Abgabenverfahren ausreichend. Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmen der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen.
Der Prüfer stellte in Bezug auf die streitverfangenen Lieferungen ua fest, die Bf habe "zum Zeitpunkt der Lieferung" keine handelsüblichen Belege ausgestellt und "zum Zeitpunkt der Lieferung" das Abholdatum oder die Identität des Abholenden nicht festgehalten, und vertrat die Auffassung, "der Nachweis der Beförderung oder Versendung ins übrige Gemeinschaftsgebiet ist Teil des Buchnachweises und damit materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit", weshalb die Steuerfreiheit auch bei zweifelsfreier Erfüllung aller übrigen Voraussetzung nicht gewährt werden könne, wenn der Buchnachweis nicht vorhanden sei. Mit den nachträglich erstellten/vorgelegten Unterlagen/Nachweisen hat sich der Prüfer nicht, jedenfalls aber nicht hinreichend auseinandergesetzt. Folglich ist nicht auszuschließen, dass auch Lieferungen, für die die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen, die Steuerfreiheit versagt wurde.

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