Umsatzsteuerlich ist der Ersatz des Nichterfüllungsschadens kein Leistungsentgelt
GZ 2008/15/0287, 24.06.2010
VwGH: Tritt der vertragstreue Gläubiger (leistender Unternehmer) bei Verzug des Schuldners (des Leistungsempfängers) vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens (§ 921 ABGB). Umsatzsteuerlich ist der Ersatz des Nichterfüllungsschadens kein Leistungsentgelt.