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Steuerrecht

VwGH: Zum Entgelt iSd § 4 Abs 1 UStG

Ob der Abnehmer das Entgelt (ganz oder teilweise) dem Unternehmer direkt oder mit seinem Einverständnis oder auf sein Verlangen einem Dritten leistet, ist unbeachtlich

20. 05. 2011
Gesetze: § 4 Abs 1 UStG
Schlagworte: Umsatzsteuer, Entgelt

GZ 2006/15/0290, 20.05.2010
VwGH: Gem § 4 Abs 1 UStG ist Entgelt alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Entgelt ist demnach, was in einer Zweckbindung zur Erlangung der Lieferung oder der sonstigen Leistung steht. Ob der Abnehmer das Entgelt (ganz oder teilweise) dem Unternehmer direkt oder mit seinem Einverständnis oder auf sein Verlangen einem Dritten leistet, ist unbeachtlich.

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