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Steuerrecht

VwGH: Ertragsteuerliche Behandlung von Investmentfonds

Realisierte Erträge aus einem Investmentfonds führen zum Ausweis als aktives Wirtschaftsgut oder allenfalls - nach Reinvestition - zu einer Erhöhung des Buchwertes des Investmentfondsanteiles

20. 05. 2011
Gesetze: § 6 Z 2 lit a EstG, § 6 EStG
Schlagworte: Bewertung, Teilwertabschreibung, Investmentfonds

VwGH 2006/15/0376, 24.09.2008
Im gegenständlichen Fall befanden sich die Anteile an einem thesaurierenden Investmentfonds im Betriebsvermögen einer Genossenschaftsbank. Zum Buchwert der Investmentfondsanteile aktivierte die Bf laufende ausschüttungsgleiche Erträge dazu. Soweit im selben Kalenderjahr oder in einem Folgejahr der Kurswert der Investmentfondsanteile unter den - um die ausschüttungsgleichen Erträge erhöhten - Buchwert gefallen war, wurden Teilwertabschreibungen, nämlich auf den niedrigeren Kurswert, vorgenommen.
In der Folge versagte die belangte Behörde die Anerkennung der Teilwertabschreibungen mit der Begründung, dass Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens höchstens mit den Anschaffungskosten angesetzt werden dürfen; die Erträge aus Investmentfonds führten nicht zu einer Erhöhung eines aktiven Wirtschaftsgutes, sodass eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht komme, solange der Teilwert des Investmentfondsanteils nicht unter den Betrag der ursprünglichen Anschaffungskosten dieses Anteils sinke.
VwGH: Da realisierte Erträge zum Ausweis als aktives Wirtschaftsgut führen (bzw allenfalls, bei Reinvestition, zu einer Erhöhung des Buchwertes des Investmentfondsanteils), war der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben.

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