Eine Wohnung, die eine behindertengerechten Ausgestaltung erfährt, ist idR nicht vermögensmindernd (belastend) und somit nicht absetzbar
GZ 2008/15/0292, 04.03.2009
Der Bf hat eine behindertengerechte Eigentumswohnung erworben. Seine Gattin ist behindert (halbseitig gelähmt); das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt 100%. In der Einkommensteuererklärung machte der Bf ein Viertel der Anschaffungskosten dieser Wohnung, als außergewöhnliche Belastung geltend.
VwGH: Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern stellen dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn durch sie ein entsprechender Gegenwert erlangt wird, wenn somit bloß eine Vermögensumschichtung und keine Vermögensminderung eintritt.
Unter Belastungen iSd § 34 EStG sind nach stRsp des VwGH vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigem Wertverzehr verknüpft sind. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.