Auch Schätzungen der Abgabenbemessungsgrundlagen können die Grundlage für die Feststellung einer Abgabenhinterziehung bilden
GZ 2006/15/0359, 24.09.2008
VwGH: Auch Schätzungen der Abgabenbemessungsgrundlagen können die Grundlage für die Feststellung einer Abgabenhinterziehung bilden. Doch kann eine Abgabenhinterziehung nur dann angenommen werden, wenn sich auf Grund entsprechender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschuldigten sagen lässt, dass seine Verantwortung nach menschlichem Ermessen nicht richtig sein kann